Legalisierung von Dokumenten
Zur Legalisierung eines Dokuments durch die Konsularabteilung der Sambischen Botschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ein Enschreiben(Begleitbrief)des Antragstellers;.
- Das von einem Notar beglaubigte und von dem zuständigen Landgericht über beglaubigte Dokument;
- Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (bei Privat- personen) oder eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister (bei Firmen);
- Eine Kopie des zu beglaubigenden Dokuments für die Unterlagen des Konsulats;
Der Einzahlungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20.00 (pro Dokument ) auf das nachstehende Konto oder ein Verrechnungsscheck. Sie können auch die Gebühr in bar zahlen .
Commerzbank Berlin
BLZ : 100 400 00
Kontonummer: 266015701
Empfänger Botschaft der Republik Zambia
Verwendungszweck Legalisierung
FÜR ÜBERWEISUNGEN AUS DEM AUSLAND
Commerzbank Berlin
IBAN: DE 28 1004 0000 0266015701
BIC : COBADEFFXXX
Empfänger Botschaft der Republik Zambia
Verwendungszweck Legalisierung
Einadressierter Freiumschlag (ausreichend frankiert für Einschreibbriefe), sofern die Antragstellung postalisch erfolgt.